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Freitag, 14. Dezember 2007

Widerrufsfrist für Online-Geschenke: Feiertage gehören dazu

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ist das Weihnachtsgeschenk eine Bestellung aus dem Internet, kann die Ware grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Dabei zählen die Weihnachtsfeiertage und der Neujahrstag mit.


Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ist das Weihnachtsgeschenk eine Bestellung aus dem Internet, kann die Ware grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Dabei zählen die Weihnachtsfeiertage und der Neujahrstag mit.

«Feiertage und Wochenenden sind nicht ausgenommen, denn in der Regel sind ja genug Werktage in der Frist dazwischen», sagte Oliver Claas vom Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) in Frankfurt. Allerdings gebe es eine Sonderregelung für den letzten Tag der Frist: «Liegt der Tag des Fristendes rechnerisch auf einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann gilt der darauffolgende Werktag als Fristende.»

Grundsätzlich beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist bei Erhalt der Ware. «Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde beim Auspacken des Pakets die beiliegende Widerrufsbelehrung liest. Die 14-Tages-Frist läuft dann vom darauffolgenden Tag an», sagte Claas. Wer verreist war und das nachweisen kann, darf diese Tage aufschlagen. Zudem empfiehlt es sich bei verspäteter Abholung von Paketen bei der Post, die Abholbestätigung aufzuheben. Denn auch wer es einige Tage versäumt hat, eine Sendung bei der Filiale abzuholen, verliert keine Tage. Die Frist beginnt laut bvh auch in diesem Fall erst nach Erhalt der Ware.

Eine Ausnahme liegt allerdings dann vor, wenn der Anbieter in der Bestellbestätigung - etwa per Mail - den Beginn des Fristablaufs anders festsetzt. So gebe es Internetversender, die den Beginn des Widerrufs von sich aus auf den Zeitpunkt der Bestellbestätigung festlegen.


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