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Mittwoch, 19. September 2007

Waren-Rückgaberecht gilt auch bei Haustürgeschäften

Bonn (dpa/tmn) - Auch an der Haustür oder auf «Kaffeefahrten» gekaufte Waren können zurückgegeben werden. Das bestätigt die Deutsche Seniorenliga in Bonn in einem neuen Ratgeber «Ihr Recht».


Bonn (dpa/tmn) - Auch an der Haustür oder auf «Kaffeefahrten» gekaufte Waren können zurückgegeben werden. Das bestätigt die Deutsche Seniorenliga in Bonn in einem neuen Ratgeber «Ihr Recht».

Unseriöse Anbieter versuchten immer wieder, älteren Menschen an der Haustür oder bei Ausflugsfahrten überteuerte oder unnötige Produkte anzudrehen. Auch wer hier kauft und das im Nachhinein bereut, hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht. So können Verbraucher innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn die Waren weniger als 40 Euro kosten und sofort bezahlt werden, ist ein Widerruf ausgeschlossen, warnen die Experten. Verbraucher sollten daher in solchen Fällen besser nicht bar zahlen - sie könnten sonst später Probleme haben, ihr Geld zurückzubekommen. Zudem sei es wichtig, im Kaufvertrag auf das richtige Datum zu achten und einen Durchschlag zu verlangen.

Denn es habe schon Fälle gegeben, in denen Betrüger ein zurückliegendes Datum angaben, so die Seniorenliga. In diesen Fällen konnte der Kunde das zweiwöchige Widerrufsrecht nicht einhalten. Die vom Verbraucherschutzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Broschüre «Ihr Recht» kann kostenlos bestellt werden bei der Deutschen Seniorenliga, Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn.


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