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Donnerstag, 3. April 2008

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsrestaurant schon einmal Beanstandungen? Darüber wollen Verbraucher mehr wissen, vor allem seit der Skandale um Gammelfleisch.


Ging da alles mit rechten Dingen zu? - Was die Behörden wissen, sollen auch Verbraucher künftig erfragen können. (Bild: dpa/tmn)

Vollständige Antworten werden die Behörden auch nach dem Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes am 1. Mai vorerst aber nicht liefern - das zumindest vermuten Verbraucherschützer. Und nicht in allen Fällen führt eine Anfrage zum Ziel.

Das Gesetz sieht im Allgemeinen zwar vor, dass bei Behörden zum Beispiel Auskünfte über Lebensmittelhändler zu bekommen sind, sagt Roland Stuhr, Referent für Wirtschaftsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Sich davon uneingeschränkten Einblick in Backstube oder Metzgerraum zu erhoffen, ist aber zu viel verlangt. Denn wer etwas wissen will, muss zunächst selbst einige Vorarbeit leisten. So setzen die Länder das Gesetz ganz unterschiedlich um, sagt Isabel Kling vom baden-württembergischen Verbraucherschutzministerium in Stuttgart. «Die wenigstens arbeiten an einem Gesetz und belassen es stattdessen bei einer Verordnung.»

«Ich muss meine Anfrage an die richtige Behörde richten - und ich muss die richtigen Fragen stellen», fügt Stuhr hinzu. «Dafür benötige ich schon gewisse Kenntnisse.» Vielversprechend könne sein, die Behörden danach zu fragen, ob Supermärkte, Fleischer, Bäcker oder Restaurants in der Umgebung gegen das Lebensmittelrecht verstoßen. «Da kann ich mich bei den Kommunal- oder Kreisverwaltungen bis zur zuständigen Gewerbeaufsicht durchfragen.»

Auf der Suche nach dem nächsten Gammelfleisch-Skandal nach der Gesetzestreue von Fleischhändlern zu fragen, ist aus Stuhrs Sicht aber wenig sinnvoll. «Ich muss ja auch die Vertriebswege kennen und wissen, wer von den Händlern beliefert wird, damit das für mich einen Nutzen hat.» Und grundsätzlich müssen Interessierte für die Auskünfte zahlen: Denn die Behörden können Gebühren für die Bearbeitung verlangen, und zwar bis zu einer Grenze von 500 Euro - diese Höchstgebühr könne bei aufwendigen Anfragen fällig werden.

Die Einzelheiten würden zwar noch ausgearbeitet, und die Bundesregierung hat für die meisten Fälle eigenen Angaben nach eine Gebühr von 5 Euro vorgesehen - es könnte aber teuer werden. «Bisher lässt sich kaum sagen, wie viel Geld ich für bestimmte Auskünfte bezahlen muss», sagt Stuhr. Eine Ausnahme gibt es seinen Worten nach aber: Konkrete Anfragen nach aktuellen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht sollen keine Gebühren nach sich ziehen.

Ein weiterer Punkt macht das neue Gesetz für Verbraucher zu einer Kompromisslösung: Unternehmen können viele Auskünfte mit Verweis auf ihre Betriebsgeheimnisse verhindern - es sei denn, es liegt ein Gesetzesverstoß vor. «Das Verfahren kann sich durch die Einschaltung der betroffenen Unternehmen in die Länge ziehen», sagt Stuhr. Bis zu einer Antwort können durchaus zwei Monate vergehen.»

Wenn Verbraucher das Gefühl haben, dass ihnen zu Unrecht eine Auskunft verweigert wird, bleibt ihnen der Weg vor das Verwaltungsgericht: «Das ist einem Verbraucher aber wohl nicht zuzumuten.» Verbraucherzentralen und Verbänden könnten helfen, das Gesetz in Zukunft in der Praxis über Klagen «mit Leben zu füllen».

So will zum Beispiel auch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Berlin Bürgern die Wahrnehmung der neuen Rechte erleichtern. Derzeit werde bei den Bundesländern nachgefragt, welche Behörden für welche Auskünfte zuständig sind, erläutert der stellvertretende Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. «Das kann von Land zu Land unterschiedlich sein.»

Die Informationen will die Organisation dann auf ihrer Internetseite veröffentlichen. «Wir erwarten grundsätzlich zurückhaltende Auskünfte. Das kann aber auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein», sagt Wolfschmidt. Es wird also nach dem Starttermin noch eine gewisse Zeit vergehen, bis Klarheit darüber herrscht, wie das Gesetz im Einzelfall angewendet wird.

INFO: Das Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes

Eckpfeiler des neuen Gesetzes sind nach Angaben der Bundesregierung eine stärkere Verpflichtung der Behörden zur Information der Öffentlichkeit und der Informationsanspruch gegenüber den Behörden. Mittel- und langfristig sollen diese Möglichkeiten zu einer Bereinigung im Lebensmittelmarkt führen, erläutert Roland Stuhr vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin: «Unternehmen, die gegen Gesetze verstoßen, sollen als schwarze Schafe bekannt und dann von den Verbrauchern gemieden werden.»


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