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Stichwörter: Autoreparatur, Gewährleistung, 
Montag, 28. Januar 2008

Misslungene Kfz-Reparatur: Verjährungsfrist startet neu

Frankfurt/Main (dpa) - Nach einer erfolglosen Reparatur eines neuen Autos beginnt die zweijährige Gewährleistungsfrist stets wieder neu. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.


Das Gericht verurteilte damit ein Autohaus zur Übernahme der Reparaturkosten für schadhafte Bremsen und gab der Klage eines Autokäufers statt (Az: 32 C 1639/07-48).

Innerhalb mehrerer Jahre hatte die Vertragswerkstatt des beklagten Unternehmens sechsmal erfolglos versucht, den Bremsenschaden zu beheben. Immer wieder kam es bei höherer Geschwindigkeit zum sogenannten «Bremsrubbeln». Nach der letzten Reparatur weigerte sich die Firma, die Kosten zu übernehmen. Die zweijährige Gewährleistungsfrist seit der Übernahme des Wagens sei verstrichen.

Laut Urteil lag zwischen den einzelnen Reparaturen jedoch immer ein Zeitraum von jeweils weniger als zwei Jahren. Weil die Frist nach jedem Werkstattaufenthalt neu zu laufen beginne, könne sich der Kunde auch fast fünf Jahre nach der Übernahme des Wagens noch auf die Garantiefrist berufen. Voraussetzung sei allerdings die Tatsache, dass es sich jeweils um den selben Schaden handele, so die Entscheidung.


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