Misslungene Kfz-Reparatur: Verjährungsfrist startet neu
Frankfurt/Main (dpa) - Nach einer erfolglosen Reparatur eines neuen Autos beginnt die zweijährige Gewährleistungsfrist stets wieder neu. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Das Gericht verurteilte damit ein Autohaus zur Übernahme der Reparaturkosten für schadhafte Bremsen und gab der Klage eines Autokäufers statt (Az: 32 C 1639/07-48).
Innerhalb mehrerer Jahre hatte die Vertragswerkstatt des beklagten Unternehmens sechsmal erfolglos versucht, den Bremsenschaden zu beheben. Immer wieder kam es bei höherer Geschwindigkeit zum sogenannten «Bremsrubbeln». Nach der letzten Reparatur weigerte sich die Firma, die Kosten zu übernehmen. Die zweijährige Gewährleistungsfrist seit der Übernahme des Wagens sei verstrichen.
Laut Urteil lag zwischen den einzelnen Reparaturen jedoch immer ein Zeitraum von jeweils weniger als zwei Jahren. Weil die Frist nach jedem Werkstattaufenthalt neu zu laufen beginne, könne sich der Kunde auch fast fünf Jahre nach der Übernahme des Wagens noch auf die Garantiefrist berufen. Voraussetzung sei allerdings die Tatsache, dass es sich jeweils um den selben Schaden handele, so die Entscheidung.
Weitere Meldungen aus dem Verbraucherrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Wie sollen sich Verbraucher verhalten, wenn sie nach dem Kauf Mängel an der Ware feststellen? Viele Käufer kennen ihre Rechte nicht... Anwaltseiten24 zeigt Ihnen Ihre Rechte als Käufer auf. [mehr...]





