Freistellungsauftraege kuenftig auf 56,37 Prozent reduziert
Sparer erhalten künftig fast die Hälfte weniger Kapitalerträge steuerfrei. Denn ab dem 1. Januar 2007 gelten niedrigere Sparer-Freibeträge: Für Alleinstehende sinkt der Sparer-Freibetrag auf 750 Euro, für Verheiratete auf 1.500 Euro.
Sparer erhalten künftig fast die Hälfte weniger Kapitalerträge steuerfrei. Denn ab dem 1. Januar 2007 gelten niedrigere Sparer-Freibeträge: Für Alleinstehende sinkt der Sparer-Freibetrag auf 750 Euro, für Verheiratete auf 1.500 Euro. Das sind 620 bzw. 1.240 Euro weniger als bisher. Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro pro Person bleibt aber unverändert. Der maximale Freibetrag liegt dann für Alleinstehende bei 801 Euro, für Ehepartner mit gemeinsamer Veranlagung bei 1.602 Euro jährlich.
Den Sparer-Freibetrag kann grundsätzlich jeder geltend machen, indem er seiner Bank für Konto, Sparbuch oder Wertpapierdepot einen Freistellungsauftrag erteilt. Anleger sollten aber rechtzeitig prüfen, wie sie ihre bisherigen Aufträge an den gekürzten Sparer-Freibetrag am besten anpassen. Oftmals ist noch Spielraum, der genutzt werden kann. Werden die Kunden nicht selbst aktiv, reduzieren die Kreditinstitute alle vor dem 1. Januar 2007 erteilten Freistellungsaufträge grundsätzlich auf 56,37 Prozent des freigestellten Betrages bzw. auf den neuen Höchstbetrag.
Quelle: Bundesverband Deutscher Banken
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