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Mittwoch, 4. April 2007

Fragen und Antworten zum Verbraucherinformationsgesetz

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat am 4. April eine neue Version des Verbraucherinformationsgesetzes beschlossen. Bundespräsident Horst Köhler hatte die erste Version des Gesetzes im Dezember für verfassungswidrig gehalten und seine Unterschrift verweigert.


Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat am 4. April eine neue Version des Verbraucherinformationsgesetzes beschlossen. Bundespräsident Horst Köhler hatte die erste Version des Gesetzes im Dezember für verfassungswidrig gehalten und seine Unterschrift verweigert.

 

 

WAS HABEN VERBRAUCHER VON DEM GESETZ?

Wenn Gammelfleisch am Markt ist, Pestizidhöchstmengen überschritten werden oder hinreichender Verdacht auf Gesundheitsgefahren und Rechtsverstöße besteht, sollen Behörden die Verbraucher künftig gezielter informieren. Dabei ist geplant, die Namen von Unternehmen und Produkten im Internet zu veröffentlichen. Bisher lag dies im Ermessen der Behörden. Die Regelung betrifft Lebensmittel, Futtermittel, aber auch Bekleidung, Bettwäsche, Waschmittel und Spielwaren. Die Verbraucher sollen auch das Recht auf Auskunft oder Akteneinsicht haben. Grundsätzlich sollen ihnen dafür keine Kosten entstehen.

WARUM HAT DER BUNDESPRÄSIDENT DAS GESETZ GESTOPPT?

Köhler hat das Verbraucherinformationsgesetz im Dezember nicht unterschrieben, weil er darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz sah. Der Bund darf Gemeinden und Gemeindeverbänden keine Aufgaben auf gesetzlichem Weg übertragen. Das war bei der Föderalismusreform über die Zuständigkeiten von Bund und Ländern im vergangenen Jahr festgelegt worden.

WARUM IST DAS VERBRAUCHERINFORMATIONSGESETZ SO UMSTRITTEN?

Bundestagsopposition und Verbraucherverbände halten das Gesetz für einen «zahnlosen Tiger». Für die Wirtschaft gelten mehrere Ausnahmen. So müssen betroffene Firmen die Möglichkeit haben, selbst zu informieren und müssen vorher angehört werden. Sie können sich außerdem auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen. Rechtsverstöße fallen jedoch nicht darunter. Eine Informationspflicht für Firmen gibt es nicht.


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