Anbieterwechsel hilft gegen Strompreiserhöhung
Düsseldorf (dpa/tmn) - Stromkunden müssen die von vielen Anbietern zum Jahreswechsel angekündigten Preiserhöhungen nicht einfach hinnehmen. Häufig lässt sich der Stromanbieter relativ schnell wechseln.
Düsseldorf (dpa/tmn) - Stromkunden müssen die von vielen Anbietern zum Jahreswechsel angekündigten Preiserhöhungen nicht einfach hinnehmen. Häufig lässt sich der Stromanbieter relativ schnell wechseln.
«Bei den Grundversorgern beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats», sagt Peter Blenkers von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Ein Wechsel sei daher frühestens zum 1. Februar 2008 möglich. Noch kürzer sei die Frist nur bei einem Umzug. Die Grundversorger sind diejenigen Stromanbieter, die in einer Region die meisten Kunden haben, in der Regel Stadtwerke oder ähnliche Unternehmen.
Haben Kunden dagegen mit ihrem Grundversorger oder einem anderen Unternehmen einen gesonderten Vertrag abgeschlossen, gelten meist andere Kündigungsbedingungen. Hier kann ein Blick in den Vertrag Aufschluss geben. «Seriöse Anbieter gewähren ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn sie ihre Preise erhöhen. Diese Sonderregelung muss aber im Vertrag festgehalten sein», erklärt Blenkers. Wie schnell der Kunde den Anbieter wechseln kann, hängt immer vom jeweiligen Vertrag ab.
Auch die regulären Kündigungsfristen können sich je nach Versorger und Angebot stark unterscheiden. So gebe es zum Beispiel Verträge, die über zwei Jahre laufen. «Wir empfehlen den Verbrauchern jedoch, sich nicht länger als ein Jahr an einen Stromlieferanten zu binden», erklärt der Experte.
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