Urlauber müssen in Hotelbar auf Wertsachen aufpassen
Hannover/Wiesbaden (dpa/gms) - In der Hotelbar müssen Pauschalurlauber selbst auf ihre Wertsachen aufpassen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hannover weist die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
Hannover/Wiesbaden (dpa/gms) - In der Hotelbar müssen Pauschalurlauber selbst auf ihre Wertsachen aufpassen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hannover weist die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
Demnach können Reiseveranstalter nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn Dinge gestohlen werden, die aus Versehen auf einem Bartisch liegen gelassen worden waren(Az.: 12 S 103/05). Im verhandelten Fall ging es um Ibiza-Urlauber, die kurz nach Mitternacht ihre Hotelbar aufgesucht hatten. Dort ließen sie eine Videokamera mit Zubehör liegen. Zunächst nahm ein Kellner die Kamera an sich. Später legte er sie dann aber auf den Tisch zurück, weil er annahm, die Gäste kämen noch einmal zurück. Von dem Tisch verschwand die Kamera dann.
Das zuständige Amtsgericht sprach den Touristen zunächst Schadensersatz in Höhe von 1050 Euro zu, weil der Reisevertrag verletzt worden sei. Die Berufung gegen dieses Urteil hatte vor dem Landgericht dann aber Erfolg. Was der Kellner tat, habe er nicht als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters unternommen, urteilten die Richter. Zudem sei das Eigenverschulden der Urlauber, die Kamera unbeaufsichtigt in einem öffentlich zugänglichen Bereich liegen zu lassen, so groß, dass eine Haftung des Hotelpersonals entfalle.
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