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Freitag, 25. Mai 2007

Ungeplanter Bustransfer nach Fernreise kann Reisemangel sein

Düsseldorf/Wiesbaden (dpa/tmn) - Urlauber können vom Veranstalter Geld zurückfordern, wenn sie bei der Rückkehr von einer Fernreise auf einen 200 Kilometer entfernten Ausweichflughafen umgeleitet wurden.


Düsseldorf/Wiesbaden (dpa/tmn) - Urlauber können vom Veranstalter Geld zurückfordern, wenn sie bei der Rückkehr von einer Fernreise auf einen 200 Kilometer entfernten Ausweichflughafen umgeleitet wurden.

Dass Touristen nach einem Interkontinentalflug eine so lange Strecke mit dem Bus fahren müssen, um zum Ausgangsflughafen zurückzukommen, sei als Reisemangel zu bewerten, befand das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 26 C 5498/06). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Im verhandelten Fall ging es um Brasilien-Urlauber, die einen Nonstop-Rückflug nach Düsseldorf gebucht hatten. Stattdessen führte der Flug aber nach Amsterdam, von dort aus ging es mit dem Bus in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt. Die vierköpfige Familie zog vor Gericht und bekam zumindest vom Grundsatz her Recht zugesprochen.

Der Umweg über Amsterdam sei «eine erhebliche Beeinträchtigung des Rückreiseverlaufs» gewesen, entschied das Gericht, das als Ausgleich 40 Prozent des Reisepreises für den Rückflugtag festsetzte. In diesem Fall waren das insgesamt 123,80 Euro. Dass die vier Urlauber am Ende dennoch keinen Scheck erhielten, lag daran, dass der Veranstalter vor dem Prozess bereits 150 Euro freiwillig an die Familie gezahlt hatte.


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