Suche:
Stichwörter: ReisestornierungReisekosten
Mittwoch, 1. August 2007

Storno von Kanaren-Urlaub ist nur bei direkter Gefahr kostenlos

Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Urlaubsreise auf die Kanarischen Inseln kann angesichts der derzeitigen Waldbrände nur dann kostenlos storniert werden, wenn der Ferienort direkt betroffen ist.


(Bild: dpa)

Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Urlaubsreise auf die Kanarischen Inseln kann angesichts der derzeitigen Waldbrände nur dann kostenlos storniert werden, wenn der Ferienort direkt betroffen ist.

Zwar können Reisen bei höherer Gewalt wie einer Naturkatastrophe grundsätzlich kostenlos storniert werden, sagte Beate Wagner, Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Dazu reiche es aber nicht aus, «wenn man nur in der Ferne eine Rauchsäule sieht.»

Natürlich sei es für den Reisenden schwer zu beurteilen, inwieweit sein Ziel konkret von den Flammen bedroht ist. «Wir raten, sich an den Veranstalter zu wenden - er hat eine so genannte Umweltbeobachtungspflicht», sagte Wagner. Sollte das Unternehmen wahrheitswidrig behaupten, dass die Reise ohne Beeinträchtigungen stattfinden kann, könne es sogar schadensersatzpflichtig werden.

Wer trotzdem - etwa wegen subjektiver Ängste - jetzt eine bereits gebuchte Kanaren-Reise stornieren oder umbuchen will, muss laut Wagner die Kosten dafür selbst übernehmen. Sie sind je nach Veranstalter unterschiedlich, ähneln sich aber: In der Regel werden 20 Prozent des Reisepreises fällig, wenn bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn storniert wird, und zwischen 80 und 95 Prozent, wenn erst am letzten Tag abgesagt wird. «Nur eine Klausel, nach der bei Kündigung 100 Prozent fällig werden, ist unwirksam», sagte Wagner.

Die Waldbrände haben in den vergangenen Tagen auf Gran Canaria und Teneriffa insgesamt 35 000 Hektar Wald- und Buschland vernichtet. Tausende Einwohner wurden evakuiert. Nach Angaben von führenden deutschen Reiseveranstaltern sind bislang aber keine Buchungsrückgänge zu verzeichnen, auch Stornierungswünsche blieben selten. Grund sei, dass vor allem Bergdörfer betroffen sind und nicht die Touristenzentren, die in der Regel an der Küste liegen.


Weitere Meldungen aus dem Reiserecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt.

Zur Reiseversicherung auf den Versicherungsseiten24.de >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.