Reisebüro muss nicht billigsten Trip heraussuchen
München (dpa) - Ein Reisebüro muss ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden nicht alle einschlägigen Angebote nach dem billigsten durchforsten. Das entschied das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil (AZ 233 C 28416/06).
Eine Urlauberin hatte eine Reise auf die Bermudas für insgesamt 15 000 Euro gebucht und war wie geplant im Juli 2006 dorthin gereist. Als sie erfuhr, dass es eine solche Reise auch um 2700 Euro billiger gab, verlangte sie die Differenz von ihrem Reisebüro. Es habe seine Sorgfaltspflichten verletzt und hätte sie auf das günstigere Angebot hinwiesen müssen, meinte die Touristin. Das Gericht gab jedoch dem Büro recht, das die Zahlung verweigert hatte. Wenn der Kunde wolle, dass das Reisebüro das günstigste Angebot herausfinden solle, müsse er dazu einen konkreten Auftrag erteilen. Ein Reisebüro sei nicht verpflichtet, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um aus dem Gesamtangebot der Veranstalter das günstigste herauszufinden.
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