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Freitag, 13. April 2007

Mit Reiseantritt werden Geschäftsbedingungen akzeptiert

Düsseldorf/Wiesbaden (dpa/gms) - Mit dem Bezahlen und Antreten einer Reise akzeptiert der Urlauber auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Das berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Düsseldorf/Wiesbaden (dpa/gms) - Mit dem Bezahlen und Antreten einer Reise akzeptiert der Urlauber auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Das berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Das Blatt beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 22 S 579/05). Demnach kann der Kunde sich nicht hinterher beklagen, wenn die AGB auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt waren, die das Reisebüro verschickt hatte, nicht auf die AGB hingewiesen worden zu sein. Das Gericht gab in der Berufung einem Amtsgericht Recht, das eine entsprechende Klage abgelehnt hatte.

In dem Fall hatte die Klägerin die AGB des Reiseveranstalters nicht akzeptieren wollen. Sie argumentierte, das Reisebüro habe sie nicht auf die Geltung der AGB aufmerksam gemacht und ihr auch keine Möglichkeit zur Einsichtnahme angeboten. Dass sie die Reise bezahlt und ohne Widerspruch gegen die ihr übermittelten AGB angetreten habe, sei aber als Einverständnis damit zu werten, entschied das Gericht. Dass die AGB auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt waren, habe die Klägerin schließlich nicht geleugnet.


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