Suche:
Stichwörter:
Freitag, 26. Januar 2007

Fluggesellschaft darf Passagiere nicht stehen lassen

Koblenz/Wiesbaden (dpa/gms) - Eine Fluggesellschaft hat gegenüber ihren Passagieren eine Betreuungs- und Fürsorgepflicht. Das berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Koblenz/Wiesbaden (dpa/gms) - Eine Fluggesellschaft hat gegenüber ihren Passagieren eine Betreuungs- und Fürsorgepflicht. Das berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Fällt ein Flug aus, weil die Maschine wetterbedingt nicht am geplanten Ort landen konnte, darf die Airline nicht einfach den Preis erstatten oder einen anderen Flug erst Tage später anbieten. Sie muss die Fluggäste zu dem Flughafen bringen, zu dem die Maschine ausgewichen ist oder sie baldmöglichst ab dem ursprünglichen Flughafen befördern.

Macht die Fluggesellschaft das nicht, muss sie den Passagieren den entstehenden Schaden, etwa die Kosten für einen Ersatzflug, erstatten, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: I U 983/05). Das Amtsgericht Simmern hatte noch zu Gunsten der Airline geurteilt.

Im betreffenden Fall hatte der Kläger einen Hin- und Rückflug von Hahn im Hunsrück nach Oslo-Torp gebucht. Der Hinflug ging glatt, doch die Maschine für den Rückflug konnte wegen starken Schneefalls nicht in Torp landen, sondern nur in Oslo-Gardemoen. Ein Transfer wurde den Gästen nicht angeboten, sondern nur ein Flug drei Tage später oder die anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Kläger entschied sich, nach einer Nacht in Oslo mit einer anderen Airline zurückzufliegen.

Die Ansprüche des Passagiers seien berechtigt, urteilte das OLG, denn die Fluggesellschaft habe vertragliche Pflichten verletzt. Sie hätte wissen müssen, dass mit Schnee im nördlichen Europa zu rechnen ist, und entsprechend Vorsorge treffen können. Das Gericht sprach dem Kläger für Flugticket und Hotelkosten 800 Euro Schadensersatz zu.

 

Lesen sie mehr zum Thema "Flugausfall":


Weitere Meldungen aus dem Reiserecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt.

Zur Reiseversicherung auf den Versicherungsseiten24.de >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.