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Donnerstag, 17. Juli 2008

Diebstahl im Ausland - Sofort Versicherung melden

Bad Windsheim (dpa/tmn) - Werden Urlauber im Ausland bestohlen oder beraubt, sollten sie den Schaden ihrer Versicherung möglichst umgehend melden - sonst kann es zu Problemen bei der Regulierung kommen.

Bad Windsheim (dpa/tmn) - Werden Urlauber im Ausland bestohlen oder beraubt, sollten sie den Schaden ihrer Versicherung möglichst umgehend melden - sonst kann es zu Problemen bei der Regulierung kommen.

Darauf weist der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim hin. Demnach leistet in solchen Fällen in der Regel die eigene Hausratversicherung Schadensersatz: Durch einen sogenannten Außenversicherungsschutz seien persönliche Besitztümer weltweit versichert, wenn sie sich nicht länger als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden. Mit einer Schadensanzeige sollte aber nicht bis zur Rückkehr nach Hause gewartet werden, so der ARCD unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 222 C 35329/06).

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann seine Versicherung auf Schadensersatz für eine geraubte Reisetasche verklagt. Gemeldet hatte er den Schaden allerdings erst zwei Monate nach der Rückkehr aus dem Urlaub. Das Gericht entschied, dass der Kläger seine Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt habe - diese sei auf eine zeitnahe Schadensmeldung angewiesen, um eigene Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen. Der Mann hätte den Schaden unverzüglich der Versicherung mitteilen müssen - eine Verzögerung von zwei Monaten nach dem Raub sei nicht mehr unverzüglich.


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