Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 13. März 2007

Anschlusszug weg: Weiterreise mit dem nächsten Zug

Berlin (dpa/gms) - Haben Bahnreisende wegen einer Verspätung ihren Anschluss verpasst, können sie grundsätzlich mit dem nächsten Zug weiterreisen. Dies gilt auch dann, wenn sie einen «Sparpreis» gebucht haben, bei dem sie eigentlich an bestimmte Züge gebunden sind.


Berlin (dpa/gms) - Haben Bahnreisende wegen einer Verspätung ihren Anschluss verpasst, können sie grundsätzlich mit dem nächsten Zug weiterreisen. Dies gilt auch dann, wenn sie einen «Sparpreis» gebucht haben, bei dem sie eigentlich an bestimmte Züge gebunden sind.

«Diese Regelung gilt für alle Züge des Fernverkehrs, wenn die Verspätung durch die Deutsche Bahn verschuldet ist», sagte Bahn-Sprecher Andreas Fuhrmann in Berlin. Betroffene lassen ihr Ticket am besten vom Zugbegleiter des verspäteten Zuges oder im Service-Center am Bahnhof mit einen Vermerk versehen.

Hat ein Fernzug mehr als eine Stunde Verspätung, können sich die Reisenden einen Teil der Kosten für die Fahrkarte erstatten lassen - in der Regel 20 Prozent. Kann die Reise auf Grund eines verpassten Anschlusses vor 24 Uhr nicht wie geplant fortgesetzt werden, übernimmt die Bahn Taxi- und Hotelkosten von bis zu 80 Euro. Die Entschädigung kann in Form eines Gutscheins bei den Service-Stationen der Deutschen Bahn eingelöst werden, allerdings nicht gegen Bargeld. Für Verspätungen im Nahverkehr gibt es keine Entschädigungen.


Weitere Meldungen aus dem Reiserecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt.

Zur Reiseversicherung auf den Versicherungsseiten24.de >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.