Airlines missachten Urteil zu «Cross-Ticketing»
Berlin (dpa/tmn) - Viele Fluggesellschaften verbieten nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) weiterhin, dass Flugtickets in umgedrehter Reihenfolge genutzt werden.
Das Rückflugticket verliere oft weiterhin seine Gültigkeit, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde, teilt der DRV in Berlin mit. Dadurch missachteten Airlines ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main (Az.: 31 C 2972/05-74) vom Dezember 2007. Damals entschieden die Richter, dass Flugtickets nicht zwangsläufig in der gebuchten Reihenfolge verwendet werden müssen.
Das sogenannte Cross-Ticketing wird zum Teil praktiziert, um Geld zu sparen, wenn entsprechende Flugscheine billiger sind als Tickets, bei denen der Reiseablauf in der richtigen Reihenfolge gebucht wird. Zwar verhindern viele Fluggesellschaften ein solches Vorgehen durch Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Landgericht hielt in dem Verfahren gegen British Airways solche AGB aber für unzulässig. Trotzdem habe sich an der Praxis der Fluggesellschaften noch nichts geändert, kritisiert der DRV.
Weitere Meldungen aus dem Reiserecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt.