Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 13. Februar 2007

Abflug 22 Stunden später: Flugannullierung

Frankfurt/Main (dpa) - Verschiebt sich der Abflug einer Maschine um 22 Stunden, so gilt das juristisch nicht mehr als Verspätung, sondern als Annullierung. Das meldet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs- Report Zivilrecht».


Frankfurt/Main (dpa) - Verschiebt sich der Abflug einer Maschine um 22 Stunden, so gilt das juristisch nicht mehr als Verspätung, sondern als Annullierung. Das meldet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs- Report Zivilrecht».

Das Blatt beruft sich dabei auf ein veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Verspätet sei demnach ein Flug, der nicht rechtzeitig am Zielort eintreffe. Eine Annullierung sei dagegen anzunehmen, wenn der gebuchte Flug abgesagt werde. Ein um 22 Stunden verspäteter Abflug sei rechtlich als Absage zu werten (Az.: 30 C 1726/06).

Das Gericht sprach mit seinem Urteil einem Ehepaar jeweils 600 Euro als Ausgleichszahlung zu. Die Kläger wollten vom japanischen Nagoya nach Paris und von dort nach Berlin fliegen. Der Abflug in Nagoya wurde jedoch kurzfristig um 22 Stunden nach hinten verlegt. Die Kläger waren der Auffassung, die Fluggesellschaft müsse dafür haften. Diese verwies darauf, es handele sich lediglich um eine Verspätung, die jedenfalls die von den Klägern geforderte Ausgleichszahlung von 1300 Euro nicht rechtfertige. Das Amtsgericht schloss sich dem nicht an. Als unerheblich wertete das Gericht, dass die Kläger keine neue Flugnummer erhalten hatten.

 

Lesen sie mehr zum Thema "Flugausfall":


Weitere Meldungen aus dem Reiserecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt.

Zur Reiseversicherung auf den Versicherungsseiten24.de >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.