25 Stunden Verspätung ist keine Flug-Annullierung
Darmstadt/Wiesbaden (dpa/gms) - Auch bei einem Abflug mit 25 Stunden Verzögerung liegt nicht automatisch eine Annullierung des Fluges vor. Das hat das Landgericht Darmstadt entschieden (Az.: 21 S 82/06).
Darmstadt/Wiesbaden (dpa/gms) - Auch bei einem Abflug mit 25 Stunden Verzögerung liegt nicht automatisch eine Annullierung des Fluges vor. Das hat das Landgericht Darmstadt entschieden (Az.: 21 S 82/06).
Wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet, kann es sich nach diesem Urteil weiterhin um eine Verspätung handeln, bei der die Passagierrechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 nicht so weit reichen wie bei einer kompletten Annullierung.
Im verhandelten Fall ging es um einen Rückflug von Kanada nach Frankfurt/Main, der an einem 9. Juli stattfinden sollte. Die Passagiere bekamen ihr eingechecktes Gepäck jedoch zurück, übernachteten auf Kosten der Fluggesellschaft in einem Hotel und reisten erst am Tag darauf zurück nach Deutschland. Ein Ehepaar hielt die 25 Stunden Verzögerung nicht für eine Verspätung, sondern für eine Annullierung und wollte von der Fluggesellschaft die nach der EU-Verordnung dafür fällige Ausgleichszahlung einklagen. Vor dem Amts- wie vor dem Landgericht hatten sie aber keinen Erfolg.
Der gebuchte Flug habe mit der geplanten Flugnummer stattgefunden, wenn auch erst mit 25 Stunden Verspätung, befanden die Richter. Auch sei die Gruppe der Reisenden, die nach der ursprünglichen Buchung im Flugzeug sitzen sollte, auch am zweiten Tag an Bord gewesen. Zu einer Annullierung wäre es am 9. Juli dagegen nur gekommen, wenn auch am 10. Juli von vornherein ein Flug von Toronto-Frankfurt mit gleicher Flugnummer geplant gewesen wäre. Das war jedoch nicht der Fall.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Landgericht Revision zugelassen. Diese ist nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht auch eingelegt worden (Az.: X ZR 95/06).
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