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Donnerstag, 30. August 2007

Zinsen steuerfrei gutschreiben lassen

Berlin (dpa/tmn) - Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ermöglicht die steuerfreie Gutschrift von Zinsen und Kapitalerträgen. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Berlin (dpa/tmn) - Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ermöglicht die steuerfreie Gutschrift von Zinsen und Kapitalerträgen. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Wer nicht mehr Einkünfte als 7701 Euro - ein Grundfreibetrag von 7664 plus Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro - und nicht mehr Kapitalerträge als 801 Euro - ein Sparer-Freibetrag von 750 plus Werbungskostenpauschale von 51 Euro - bezieht, kann eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Sie ist für drei Jahre gültig.

Auch Rentner können mit einer NV-Bescheinigung Zinsen und andere Kapitaleinkünfte über den Sparer-Freibetrag von 750 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass das jährliche Einkommen den Betrag von derzeit 7802 Euro nicht überschreitet. Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die gesamte Rente, sondern nur der niedrigere Besteuerungsanteil. Angewendet wird hierauf dann der persönliche Steuersatz.


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