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Donnerstag, 14. Dezember 2006

Wenn Erben Ärger macht

München (dpa/gms) - Erben macht Ärger. Das gilt vor allem dann, wenn es um Immobilien geht und es keinen Alleinerben gibt. Schon wenn die Erbengemeinschaft überschaubar ist und nur aus den Kindern besteht, ist das Risiko unangenehmer Auseinandersetzungen groß.


München (dpa/gms) - Erben macht Ärger. Das gilt vor allem dann, wenn es um Immobilien geht und es keinen Alleinerben gibt. Schon wenn die Erbengemeinschaft überschaubar ist und nur aus den Kindern besteht, ist das Risiko unangenehmer Auseinandersetzungen groß.

«Da gibt es von Haus aus ein großes Konfliktpotenzial», sagt Prof. Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München.

Im Idealfall steht im Testament, was sich der Erblasser vorgestellt hat. «Aber ein Testament macht nur eine kleine Minderheit», ergänzt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht in Heidelberg. «Und wenn das nicht geregelt wird, ist Streit zu erwarten.»

Gerade bei Immobilien sei das oft ein Problem, sagt Bittler. Denn nur im seltensten Fall dürften genauso viele gleichwertige Häuser oder Wohnungen vorhanden sein wie Erben. Und dann kann es leicht kompliziert werden: Erben beispielsweise drei Kinder und die Ehefrau das Haus des verstorbenen Familienvaters, kann jeder Erbe durchsetzen, dass die Immobilie verkauft oder sogar versteigert wird. Im schlimmsten Fall müsste die Mutter aus dem Haus ausziehen, damit der Verkauf möglich wird.

Mindestens genauso schwierig sieht es aus, wenn Kinder das Haus ihrer Eltern gemeinsamen erben: «Oft will es der eine behalten und der andere verkaufen», sagt Bittler. Wenn sie sich einig sind, dass der eine das Haus behalten darf und der andere ausgezahlt wird, ist oft ein Streitpunkt, was das Haus denn wert sei. «Da müssen sich beide Seiten einigen und verhandeln, wie auf dem Basar.» Solange das Haus nicht verkauft ist, sei sein Wert aber tatsächlich ausgesprochen schwierig zu ermitteln. Auch Gutachter helfen nach Bittlers Erfahrung in solchen Fällen wenig. «Die liefern höchstens Anhaltspunkte.» Das kann Prof. Groll nur bestätigen: «Bei zehn Gutachtern bekommt man zehn verschiedene Werte.»

Einigen sich die Erben nicht, kann das Haus versteigert und das Geld geteilt werden. «Das kommt immer wieder vor, ist aber für alle Beteiligten von Nachteil», warnt Bittler. Alternativ könne das Haus zum Verkauf angeboten werden, um den Marktwert zu ermitteln - um es dann dem Erben, der es behalten möchte, zu verkaufen. Der andere Erbe würde dann den Kaufpreis erhalten - als Wert der Immobilie könnte die Höchstsumme zu Grunde gelegt werden, die dafür geboten wurde.

Der Erbe, der das Haus übernimmt, kann den Kaufpreis zwar auch in Raten abbezahlen, wenn die Erben zustimmen. «Aber das gibt häufig Konflikte. Irgendwann gibt es oft einen anderen Grund, warum eine Rate nicht gezahlt werden kann», sagt Prof. Groll.

Möglich ist natürlich auch, das Haus gemeinsam zu besitzen und sich eventuelle Mieteinnahmen zu teilen: «Alle größeren Entscheidungen etwa über umfangreiche Renovierungen muss die Erbengemeinschaft dann allerdings einstimmig fällen. Bei der laufenden Verwaltung reicht die einfache Mehrheit.» Das sei jedoch der seltenere Fall, sagt Prof. Groll - und auch nicht unbedingt zu empfehlen.

Um das leidige Thema zu vermeiden, denken viele Eltern darüber nach, ihr Haus noch zu Lebzeiten an die Kinder zu überschreiben. Meist steckt dabei allerdings auch die Hoffnung dahinter, auf diese Weise Erbschaftsteuern zu sparen. Die rechtliche Grundlage dafür könnte sich 2007 ändern. Die Erbschaftsteuer wird sich zumindest für höherwertige Immobilien dann voraussichtlich erhöhen. «Wir merken deutlich, dass die Zahl der Übertragungen deswegen anzieht», sagt Martin Weißpfenning, Geschäftsführer der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht in Nürnberg.

Prof. Groll warnt allerdings vor einem «Übertragungswahn», der teilweise zu beobachten sei. Es stimme zwar, dass Erben, die jenseits der Freibeträge liegen, auf diese Weise Steuern sparen können. Die Eltern liefern sich damit allerdings ihren Kindern aus: «Ich sollte mich schon fragen: Wie fühle ich mich, wenn ich nicht mehr in meinem Eigentum lebe und nicht mehr wie bisher allein bestimmen kann?» Und eins ist auch durch die so genannte «Schenkung mit warmer Hand» nicht auszuschließen: dass die Kinder mit der Entscheidung nicht glücklich sind und sich in die Haare geraten.

Informationen: Deutsche Vereinigung für Erbrecht, Hauptstraße 18 74918 Angelbachtal/Heidelberg (Internet: www.dvev.de); Deutsches Forum für Erbrecht, Prannerstraße 6, 80333 München (Internet: www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de).

 

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