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Donnerstag, 27. Dezember 2007

Was auf Sparer und Steuerzahler 2008 zukommt

Berlin (dpa/tmn) - Zahlreiche große Änderungen stehen mit Jahresbeginn für Sparer und Steuerzahler an. Und Versicherte profitieren von neuen Regeln zum Verbraucherschutz. Die wichtigsten Punkte im Überblick.


Zahlreiche große Änderungen stehen mit Jahresbeginn für Sparer und Steuerzahler an. (Bild: dpa-infocom)

Berlin (dpa/tmn) - Zahlreiche große Änderungen stehen mit Jahresbeginn für Sparer und Steuerzahler an. Und Versicherte profitieren von neuen Regeln zum Verbraucherschutz. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

RIESTER: Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 steigt die Riester-Förderung noch einmal. Die Grundzulage beträgt dann 154 Euro - vorher waren es 114 Euro -, Ehepaare erhalten 308 Euro. Für jedes vor dem Jahr 2008 geborene Kind gibt es 185 Euro dazu - vorher wurden 138 Euro pro Jahr und Kind gezahlt. Und Nachwuchs, der vom 1. Januar an geboren wird, gibt es noch mehr - dann beläuft sich die Kinderzulage auf 300 Euro.

VERSICHERUNGEN: Mehr Transparenz für Verbraucher soll das neue Versicherungsvertragsgesetz bringen. Betroffen sind von den neuen Regeln zunächst all jene, die nach dem 1. Januar einen neuen Vertrag schließen. Mit Beginn 2009 werden die neuen Regeln auch auf Altverträge angewandt. Der wichtigste Punkt in dem Mammut-Regelwerk ist der Wegfall des sogenannten Alles-oder-Nichts-Prinzips bei grober Fahrlässigkeit.

Bei Autounfällen oder einer offen gelassener Balkontür zahlten Kasko- beziehungsweise Hausratversicherung bislang nicht. Künftig wird der Schaden entsprechend dem Maß des Verschuldens ausgeglichen. Langfristig wird das Prinzip «Null oder 100 Prozent» einer Quotenregelung weichen.

NEUERUNGEN BEIM ZAHLUNGSVERKEHR: Die Einführung der «Single Euro Payment Area» - kurz SEPA - soll 2008 für Bankkunden Vorteile im Zahlungsverkehr bringen. So muss eine Überweisung nach den neuen Regelungen innerhalb von drei Tagen ausgeführt werden - spätestens von 2012 darf sie nur noch einen Tag dauern. Derzeit ist das Geld häufig länger unterwegs. Die Kunden erwartet beim Ausfüllen des SEPA- Formulars aber auch etwas mehr Schreibarbeit als bisher. Vereinfacht werden Lastschriften.

Bisher musste ein zum Beispiel ein Ferienhausbesitzer, der im europäischen Ausland Rechnungen per Einzug begleichen wollte, dort auch ein Konto eröffnen. Künftig reicht ein nationales Konto, um eine im Ausland fällige Strom- oder Telefonrechnung in Euro zu begleichen. Vorgesehen ist auch, dass die einziehende Bank das Geldinstitut des Kunden künftig spätestens fünf Tage vorher informiert, wenn eine Abbuchung ansteht.

INVESTMENTGESETZ: Auch das neue Investmentgesetz bringt Anlegern überwiegend Vorteile. So müssen sie künftig bei ausländischen Fonds nicht mehr die gesamten Abschlusskosten im Vorfeld zahlen («Kostenvorausbelastung»). Das neue Gesetz bezieht sich allerdings nur auf Neuverträge. Zudem würden kleine Anleger im Vergleich zu großen bei den Offenen Immobilienfonds gestärkt.

STEUERN: Steuerzahler müssen sich auf Neuerungen bei Reisekosten einstellen. So werden die Ausgaben für unterschiedliche beruflich bedingte Fahrten in den Lohnsteuer-Richtlinien von Beginn 2008 an gleich behandelt. Die bei Dienstreisen, sogenannten Einsatzwechseltätigkeiten und «Fahrtätigkeiten» entstandenen Kosten müssen also nicht mehr gesondert angegeben werden. Der Fiskus fasst sie unter dem Begriff «Auswärtstätigkeit» zusammen und behandelt sie gleich. Außerdem entfällt die sogenannte Dreimonatsfrist.

PENDLERPAUSCHALE: Die Entscheidung über die Pendlerpauschale ist zwar weiterhin beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Dennoch raten Steuerzahlerbund und Lohnsteuerhilfevereine dazu, dass Pendler sich für ihre Fahrten auf der Lohnsteuerkarte einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen. Derzeit wird die Pendlerpauschale zwar erst vom 21. Entfernungskilometer an gewährt. Diese seit Jahresbeginn geltende Änderung wird jedoch höchstrichterlich überprüft. Daher sollten Steuerzahler weiter 30 Cent pro Kilometer ansetzen.


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