Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 27. September 2007

Warum Hartz-IV-Empfänger oft Geld verschenken

Leipzig (dpa/tmn) - Hartz-IV-Empfänger sind meist auf jeden Euro angewiesen, den sie vom Staat bekommen können. Viele schöpfen beim Bezug von Sozialleistungen aber ihre Möglichkeiten nicht aus.


Befreiung von der Rundfunkgebühr - Viele Hartz-IV-Empfänger wissen nichts von dieser Möglichkeit. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

Leipzig (dpa/tmn) - Hartz-IV-Empfänger sind meist auf jeden Euro angewiesen, den sie vom Staat bekommen können. Viele schöpfen beim Bezug von Sozialleistungen aber ihre Möglichkeiten nicht aus.

Der Grund dafür ist oft Unkenntnis: Etliche sind sich unsicher, auf welche Leistungen sie einen Anspruch haben. Für Betroffene lohnt es sich daher, nachzufragen und sich beraten zu lassen.

«Manche wissen zum Beispiel immer noch nicht, dass es Zuschüsse für Bewerbungen gibt», sagt Nicola Neumeier, Sozialberaterin von der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Leipzig. Aus Unkenntnis verschenkten daher einige Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) die ihnen zustehenden fünf Euro pro Bewerbung. Häufig auch, weil sie eine Formalie nicht kennen: «Die Zuschüsse müssen vorher beantragt werden, sonst gibt es kein Geld.»

Langzeitarbeitslose müssten auch keine Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen, wenn sie einen Antrag auf Befreiung stellen, erläutert Neumeier. Auch fürs Telefonieren sind Ermäßigungen möglich - durch den Sozialtarif der Telekom für Hartz-IV-Empfänger. Neumeier rät allerdings, auch die Angebote anderer Anbieter zu prüfen - diese seien teilweise noch günstiger.

Beratungen für Hilfebedürftige bieten etwa Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Vereine an. Auch Nachfragen bei der Stadt könnten sich lohnen, sagt Neumeier. So gebe es häufig freiwillige Vergünstigungen der Kommunen für Hartz-IV-Empfänger.

Dabei empfehle es sich auch, Behördenauskünfte zu hinterfragen, rät der Wuppertaler Sozialrechtler Harald Thomé. Das lohne sich etwa, wenn es um die Erstattung von Kosten für eine Mietwohnung geht. «Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass Heizkosten nicht pauschaliert werden dürfen - in 85 Prozent der Kommunen passiert aber genau das.»

Auch bei der Verrechnung des ALG II mit Ausbildungsbeihilfen und BAföG bestünden viele Hartz-IV-Empfänger nicht auf ihrem Recht. So könnten Azubis bei der Berechnung ihrer Ansprüche etwa Fahrtkosten vom Einkommen abziehen. Dadurch erhielten sie mehr Geld vom Staat. Derzeit werde zudem gerichtlich geprüft, ob Hartz-IV-Empfänger die Kosten für Schulbücher ihrer Kinder bei der Berechnung ihrer Sozialleistungen mit dem Kindergeld verrechnen können.

Bei Krankenhausaufenthalten rät Thomé Hartz-IV-Empfängern, gegebenenfalls auf ihr Recht zu pochen, wenn die Sozialbehörden Geld einbehalten wollen. So würden mit Verweis auf die Verpflegung in der Klinik häufig 35 Prozent der Leistungen abgezogen. «Die Rechtsprechung sagt ganz klar: Das geht nicht», sagt Thomé.

Bei Gesundheitsfragen gebe es generell viele Missverständnisse unter Empfängern von Sozialleistungen, sagt Horst Marburger von der AOK Baden-Württemberg in Stuttgart. «Viele Hartz-IV-Empfänger glauben, dass sie Versicherte zweiter Klasse sind - das ist aber ganz falsch.» Stattdessen hätten sie die gleichen Ansprüche gegenüber ihrer Krankenkasse wie alle anderen Versicherten auch.

Literatur: Horst Marburger: Ansprüche bei Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Walhalla Fachverlag, ISBN: 978-3-8029-7415-1, 9,95 Euro; Jürgen Brand: Hartz IV - Mein Recht auf Arbeitslosengeld II, Verlagsgemeinschaft Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ISBN: 978-3-938174-47-0, 9,90 Euro


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>