Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 20. Februar 2007

Vorsicht vor gefälschten Ikea-Rechnungen per E-Mail

Bonn (dpa/gms) - Internetnutzer müssen sich zur Zeit vor gefälschten Ikea-Rechnungen per E-Mail in Acht nehmen. Das sagt Matthias Gärtner vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn.


Bonn (dpa/gms) - Internetnutzer müssen sich zur Zeit vor gefälschten Ikea-Rechnungen per E-Mail in Acht nehmen. Das sagt Matthias Gärtner vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn.

«Betrüger versenden derzeit häufig E-Mails unter falschem Namen, die PC-Schädlinge enthalten», erklärt der Experte. Wer die vermeintliche Rechnung im Anhang öffnet, könne sich einen so genannten «Trojaner» einfangen. Dadurch könnten Hacker etwa Bankdaten auf dem PC ausspähen oder diesen für das Versenden von Spam-Mails missbrauchen.

Auch bei seriös klingenden Absendern sollten Anwender stets misstrauisch sein, wenn sie unaufgefordert elektronische Post von ihnen erhalten, rät Gärtner. Zudem empfehle es sich, nicht zu sehr auf die Technik zu vertrauen: Bei neuen Viren dauere es meist eine Weile, bis Schutzprogramme die Schädlinge automatisch erkennen. Anwender könnten die Gefahr für ihren Rechner aber verringern, indem sie sich beim Hochfahren des PCs zum Surfen nicht als Administrator anmelden, sondern ein Nutzerkonto mit eingeschränkten Rechten verwenden. So könne ein Virus weniger Schaden anrichten.

 

Lesen Sie weitere Artikel zum Thema:

 


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>