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Donnerstag, 8. März 2007

Vormund muss Mündelgelder sicher anlegen

Berlin (dpa/gms) - Ein Vormund muss das Vermögen des von ihm betreuten Mündels besonders sicher anlegen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Berlin (dpa/gms) - Ein Vormund muss das Vermögen des von ihm betreuten Mündels besonders sicher anlegen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Unter einem Mündel versteht man einen Minderjährigen, der nicht durch seine Eltern, sondern durch einen Vormund gesetzlich vertreten wird. Dem Vormund stehen deswegen auf Grund gesetzlicher Anordnung nur bestimmte Anlageformen offen. Hierzu zählen Anleihen des Bundes, der Länder oder auch Pfandbriefe und Kommunalobligationen.

Außerdem dürfen Mündelgelder bei Sparkassen und bei anderen Kreditinstituten angelegt werden, die einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung (Einlagensicherungsfonds) angehören. Laut Bankenverband ist die Anlage von Mündelgeld in anderen Anlageformen - wie beispielsweise Aktien oder Investmentfondsanteilen - nur mit einer Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts möglich. Der Begriff mündelsichere Wertpapiere wird heute - über den Bereich des Vormundschaftsrechts hinaus - als Synonym für besonders risikoarme Anlageformen verwendet.


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