Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 24. Juli 2008

Vor Teilnahme an Kaffeefahrt Einladung genau überprüfen

Gießen (dpa/tmn) - Bevor sie an einer Kaffeefahrt teilnehmen, sollten sich Verbraucher die Einladung dazu genau anschauen. Geht aus der Broschüre oder dem Flugblatt nicht genau hervor, was die Teilnehmer erwartet, verzichten sie besser.

Gießen (dpa/tmn) - Bevor sie an einer Kaffeefahrt teilnehmen, sollten sich Verbraucher die Einladung dazu genau anschauen. Geht aus der Broschüre oder dem Flugblatt nicht genau hervor, was die Teilnehmer erwartet, verzichten sie besser.

Seriöse Anbieter solcher Fahrten klären ihre Kunden genau über das Programm und die Leistungen auf, so der Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen (BDV) in Gießen.

Ein Alarmsignal sind den Angaben zufolge auch übertriebene Werbe- oder Gewinnversprechen - also beispielsweise solche, deren Wert in keinem Verhältnis zu den Kosten für den Ausflug stehen. Grundsätzlich gelte allerdings: Den Teilnehmern steht zu, was ihnen in der Werbung garantiert wurde. Wird das nicht eingehalten, können sie rechtlich dagegen vorgehen.

Bei der Verkaufsveranstaltung, die zu jeder Kaffeefahrt gehört, müssen die Teilnehmer nicht anwesend sein - auch wenn der Veranstalter anderes behauptet. Und gefällt dem Kunden ein gekaufter Artikel zu Hause nicht mehr oder erweist sich die Lamahaar-Decke als unecht, besteht dem BDV zufolge ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Zur Sicherheit sollten Käufer aber darauf achten, dass ihnen dieses in einem Kaufvertrag schriftlich bestätigt wird.

Der BDV ist der Verband der Unternehmen, die Kaffeefahrten, Verkaufsreisen oder Shoppingtouren anbieten.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>