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Mittwoch, 9. Januar 2008

Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen: Kündigung rechtens

Mainz (dpa) - Wiederholte Verstöße gegen die Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsvorschriften rechtfertigen die Kündigung eines Mitarbeiters. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil entschieden.

Mainz (dpa) - Wiederholte Verstöße gegen die Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsvorschriften rechtfertigen die Kündigung eines Mitarbeiters. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil entschieden.

Es zähle zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten eines Mitarbeiters, diese Bestimmungen einzuhalten. Regelmäßige und bewusste Verstöße seien daher eine durchaus gravierende Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (Urteil vom 20.9.2007 - 11 Sa 207/07).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger ist in einem Bergbauunternehmen beschäftigt. Mehrfach hatte er nach den Feststellungen des Gerichts Sicherheitsvorschriften verletzt. So hatte er beispielsweise in einem sogenannten Pumpensumpf gebadet, obwohl die Gefahr des Ertrinkens in der mit Schlamm aufgefüllten Grube lebensgefährlich und daher verboten ist. Außerdem hatte er einen Bagger längere Zeit mit laufendem Motor unbeobachtet stehen lassen. Trotz mehrfacher Abmahnungen änderte er sein Verhalten nicht.

Anders als das Arbeitsgericht Koblenz sah das LAG einen ausreichenden Kündigungsgrund als gegeben an. Wegen der gravierenden Verstöße werteten es die Mainzer Richter auch als unerheblich, dass der Kläger bereits 59 Jahre alt ist und dem Betrieb seit 1975 angehört.


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