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Montag, 5. Mai 2008

Versicherer wenden Neuregelung bislang selten an

Mainz (dpa) - Nur wenige Versicherungen stellen bestehende Verträge einer Untersuchung zufolge vorzeitig auf das neue Versicherungsvertragsrecht um, das die Rechte der Versicherten stärken soll. Das teilte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz mit.

Mainz (dpa) - Nur wenige Versicherungen stellen bestehende Verträge einer Untersuchung zufolge vorzeitig auf das neue Versicherungsvertragsrecht um, das die Rechte der Versicherten stärken soll. Das teilte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz mit.

Die Verbraucherzentrale berief sich dabei auf Nachforschungen in eigener Regie. So hätten von 55 Gesellschaften, die auf eine Anfrage antworteten, nur 4 eine freiwillige Umstellung zum 1. Januar 2008 «ohne 'Wenn und Aber'» bestätigt. Die Verbraucherorganisation warf zudem mehreren Gesellschaften vor, sie führten ihre Kunden «mit falschen Aussagen hinter's Licht», indem sie behaupteten, das neue Recht verbiete eine vorzeitige Umstellung der Verträge.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz trat am 1. Januar in Kraft und gilt nach Angaben des Bundesjustizministeriums für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Auf bereits bestehende Verträge - sogenannte Altverträge - werden die meisten Regelungen erst ab 1. Januar 2009 angewendet. Nach Darstellung des Ministeriums werden die Rechte der Versicherten in vielen Bereichen erheblich gestärkt. Zu den neuen Regelungen gehört laut Verbraucherzentrale etwa, dass für Versicherungen, die per Vertrag bis Jahresende laufen, keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen, wenn der Versicherungsnehmer vor Jahresende stirbt. Versicherte, bei denen beispielsweise eingebrochen wurde, würden künftig nicht mehr nach dem Prinzip «alles oder nichts», sondern in Abhängigkeit vom eigenen Verschulden entschädigt.

Die Verbraucherzentrale hatte zu Jahresbeginn Versicherte aufgerufen, von ihrer Versicherung eine freiwillige vorzeitige Umstellung der Altverträge auf das neue Recht zu fordern und das Ergebnis mitzuteilen. Ein entsprechender Formbrief sei mehr als 5000 mal aus dem Internet abgerufen worden. Versicherungsreferent Michael Wortberg kritisierte, einige Gesellschaften hätten behauptet, das neue Recht verbiete eine vorzeitige Umstellung. «Wer so handelt, hat entweder das neue Gesetz nicht gelesen oder will mit Scheinargumenten darüber hinwegtäuschen, dass ihm an einer fairen Behandlung der Kunden nichts liegt», sagte er laut Mitteilung. Einen Rechtsanspruch auf eine Bewertung nach dem neuen Gesetz gebe es aber erst vom 1. Januar 2009 an.

Die Verbraucherzentrale wies zudem auf einen Zeitschriftenartikel vom Dezember 2007 hin, in dem mehr als 40 Gesellschaften angekündigt hätten, Altverträge vorzeitig umzustellen. «Der Großteil der Anbieter legt - entgegen seinen Werbeversprechen - offensichtlich keinen Wert auf Kundenfreundlichkeit», teilte die Verbraucherzentrale mit.


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