Suche:
Stichwörter:
Freitag, 9. Mai 2008

Urteil: Nicht mit ortsfremder Vorwahl werben

Koblenz (dpa) - Ein Umzugsunternehmen darf nicht mit der Vorwahl einer Stadt werben, in der es keine Niederlassung hat. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.


Werbung mit einer ortsfremden Vorwahl ist irreführend und damit unzulässig, entschied das Gericht. (Bild: dpa)

Koblenz (dpa) - Ein Umzugsunternehmen darf nicht mit der Vorwahl einer Stadt werben, in der es keine Niederlassung hat. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

In diesem Fall werde der Verbraucher bei der Auswahl des Umzugsunternehmens rechtswidrig getäuscht, da es für viele Kunden durchaus von Bedeutung sei, den Auftrag für einen Umzug an ein vermeintlich ortsnahes Unternehmen zu vergeben (Urteil vom 25.3.2008 - 4 U 959/07).

Das Gericht hob eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Trier auf und untersagte einem Umzugsunternehmen die weitere Werbung mit einer ortsfremden Vorwahl. Die Firma hatte in Inseraten im Internet mit der Telefonnummer als angeblich «ortsnahes Unternehmen» geworben, dabei aber verschwiegen, dass sie in der Stadt gar keinen Sitz hatte.

Stattdessen wurden Anrufer über eine Weiterschaltung mit der Niederlassung an einem anderen Ort verbunden. Anders als das Landgericht wertete das OLG dies als irreführende Werbung: Das Unternehmen setze bewusst auf die Anlockwirkung der falschen Ortsangabe.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>