Suche:
Stichwörter:
Mittwoch, 30. April 2008

Urteil: GEZ darf auch bei Abwesenheit kassieren

Trier (dpa) - Rundfunkgebühren müssen auch bei einmonatiger Abwesenheit weiter gezahlt werden. Die Gebührenpflicht hänge nicht davon ab, ob man das Gerät nutze, sondern ob man eines habe, hieß es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 2 K 932/07.TR).


Die GEZ darf auch dann Rundfunkgebühren kassieren, wenn der Besitzer der Radio- und Fernsehapparate für einen ganzen Monat abwesend ist. (Bild: dpa)

Trier (dpa) - Rundfunkgebühren müssen auch bei einmonatiger Abwesenheit weiter gezahlt werden. Die Gebührenpflicht hänge nicht davon ab, ob man das Gerät nutze, sondern ob man eines habe, hieß es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 2 K 932/07.TR).

Der Entscheidung lag die Klage eines Mannes zugrunde, der Fernseher und Radio wegen eines einmonatigen Auslandsaufenthaltes abmelden wollte, weil seine Wohnung in dieser Zeit leer stehe und er die Geräte nicht nutze. Der Südwestrundfunk (SWR) hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dass die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhänge.

Das Verwaltungsgericht Trier bestätigte die Auffassung des SWR. Die «tatsächliche Herrschafts- und Verfügungsgewalt» über Wohnung und Geräte bestehe auch bei längerer Abwesenheit des Bewohners. Gebühren fielen erst dann nicht mehr an, wenn der «Empfang von Rundfunksendungen technisch auf Dauer ausgeschlossen sei». Dies könne nur sein, wenn das Gerät dauerhaft kaputt und damit irreparabel sei.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>