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Freitag, 9. März 2007

Ungeprüft Unfallfreiheit zugesagt: Kaufvertrag anfechtbar

Karlsruhe/Köln (dpa/gms) - Ein Autokäufer kann den Kaufvertrag erfolgreich anfechten, wenn ihm ein Verkäufer «ins Blaue hinein» zugesichert hat, dass der Wagen unfallfrei ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor.


Karlsruhe/Köln (dpa/gms) - Ein Autokäufer kann den Kaufvertrag erfolgreich anfechten, wenn ihm ein Verkäufer «ins Blaue hinein» zugesichert hat, dass der Wagen unfallfrei ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor.

In einem solchen Fall handle der Verkäufer arglistig. Denn er nehme billigend in Kauf, einem Kunden möglicherweise die Unwahrheit zu sagen, berichtet die «Monatsschrift für Deutsches Recht». In dem verhandelten Fall (Aktenzeichen: VIII ZR 209/05) hatte ein Angestellter des Händlers dem Kaufinteressenten auf Nachfrage zugesichert, der Pkw sei unfallfrei. Als sich später doch ein Unfallschaden herausstellte, focht der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Gericht befand, das sei begründet: Zwar habe ein Händler nicht die Pflicht, jeden Wagen auf Unfallfreiheit zu untersuchen. Er oder seine Mitarbeiter dürften dann aber auf Nachfrage nicht einfach behaupten, der Wagen sei unfallfrei.


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