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Stichwörter: UmtauschKassenbon
Freitag, 28. Dezember 2007

Umtausch ohne Bon - Gute Chancen mit Kontoauszug

Düsseldorf (dpa/tmn) - Der Umtausch eines Weihnachtsgeschenks kann auch ohne Kassenbon gelingen. Wer mit Karte bezahlt hat und den Kontoauszug vorlegen kann, hat im Laden gute Chancen. Das sagte Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.


Wer beim Umtausch im Laden den Kauf mit einem Kontoauszug belegen kann, hat gute Chancen. (Bild: dpa)

Düsseldorf (dpa/tmn) - Der Umtausch eines Weihnachtsgeschenks kann auch ohne Kassenbon gelingen. Wer mit Karte bezahlt hat und den Kontoauszug vorlegen kann, hat im Laden gute Chancen. Das sagte Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

«Ein Umtausch ist zwar grundsätzlich eine Kulanzleistung des Händlers - auch mit Kassenbon ist er also nicht zur Rücknahme verpflichtet.» Wenn der Händler den Umtausch grundsätzlich aber freiwillig einräumt, können sich auch Kunden ohne Bon auf die Regelung berufen.

So werde der Umtausch zur allgemeinen Geschäftspraxis, wenn der Händler die Rückgabemöglichkeit zum Beispiel auf dem Kassenbon vermerkt - ob ein Kunde den nun vorlegen kann oder nicht. «Auch auf dem Kontoauszug steht in der Regel eine Rechnungs- oder Registrierungsnummer. Der Händler kann also den Kauf, das Datum und die Höhe des Betrags nachvollziehen», erläuterte Winkelmann. Ein allgemeines Recht des Kunden auf Umtausch gebe es allerdings nicht - weder mit Kassenzettel noch ohne.

In einer Umfrage der Marktforscher der GfK-Gruppe in Nürnberg im Auftrag der «Apotheken Umschau» in Baierbrunn bei München tauschen mehr als die Hälfte der an Weihnachten unglücklich Beschenkten die Gabe sofort wieder um.


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