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Mittwoch, 31. Januar 2007

Trotz Gerichtsurteil: Immobilien nicht vorschnell übertragen

München (dpa/gms) - Auch nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer sollten Immobilien nicht vorschnell an mögliche Erben übertragen werden.


München (dpa/gms) - Auch nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer sollten Immobilien nicht vorschnell an mögliche Erben übertragen werden.

«Zunächst haben wir ja eine Frist bis 2008, man kann jetzt in Ruhe planen», sagte Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, dem dpa/gms-Themendienst in München. Wer gegenwärtig überlege, ob er sein Haus lieber vererben oder vorzeitig an die Nachkommen übertragen soll, müsse sich in jedem Fall gut beraten lassen.

Laut dem veröffentlichten Beschluss ist die gegenwärtige Erbschaftssteuer, die Immobilien gegenüber Barvermögen begünstigt, verfassungswidrig. Grundsätzlich sei die Lage jetzt genauso unklar wie zuvor, kritisierte Groll: «Das Problem wurde nur verschoben.» Zwar schreibe das Gericht vor, dass Immobilien künftig nach ihrem Verkehrswert berechnet werden und dabei nicht mehr gegenüber Barvermögen bevorzugt werden dürfen. Das Gericht habe dem Gesetzgeber aber die Möglichkeit eröffnet, Immobilienvermögen in einer zweiten Stufe zu privilegieren, etwa durch höhere Freibeträge.

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