Tankstellen-Pächter darf große Geldscheine verweigern
Berlin (dpa/tmn) - Tankstellen-Betreiber dürfen die Annahme von großen Geldscheinen verweigern. Sie müssen allerdings darauf hinweisen, wenn sie Banknoten nur bis zu einem bestimmtem Wert annehmen, sagt Kerstin Altendorf vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Berlin (dpa/tmn) - Tankstellen-Betreiber dürfen die Annahme von großen Geldscheinen verweigern. Sie müssen allerdings darauf hinweisen, wenn sie Banknoten nur bis zu einem bestimmtem Wert annehmen, sagt Kerstin Altendorf vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
So müssten Kunden an Tankstellen damit rechnen, dass sie nicht mit einem 500-Euro-Schein zahlen können. «Solange der Betreiber das ausweist, ist das auch zulässig.» In kleinen Geschäften könne es passieren, dass schon 200er nicht akzeptiert werden.
Grundsätzlich müssten zwar sämtliche Euro-Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel angenommen werden, so Altendorf. In der Praxis komme aber dennoch darauf an, dass der Wert des Geldscheins in einem angemessenen Verhältnis zur gekauften Ware steht. Beim Bezahlen einer Rechnung von 20 Euro mit einem 200-Euro-Schein sei dies nicht gegeben. «Wenn der Händler dann nicht wechseln kann, hat auch der Kunde ein Problem.»
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