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Dienstag, 16. Oktober 2007

Stromanbieterwechsel mühelos möglich - Wenig Chancen bei Gas

Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein Wechsel des Stromanbieters ist für viele Verbraucher mühelos möglich. Wer einen neuen Gaslieferanten wünscht, hat dagegen in den meisten deutschen Regionen das Nachsehen.


Nach Einschätzung des Branchendienstes Verivox wollen neben E.ON und RWE auch kleinere Versorger die Strompreise anheben. (Bild: dpa)

Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein Wechsel des Stromanbieters ist für viele Verbraucher mühelos möglich. Wer einen neuen Gaslieferanten wünscht, hat dagegen in den meisten deutschen Regionen das Nachsehen.

Das sagte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf am 16. Oktober. Zuvor hatte Deutschlands größter Energiekonzern E.ON angekündigt, die Strompreise um bis zu 9,9 Prozent und die Gaspreise um bis zu 8,8 Prozent zu erhöhen. Nach Einschätzung des Branchendienstes Verivox wollen auch mehrere hundert kleinere Versorger die Stromtarife anheben.

Am einfachsten ist der Wechsel für Verbraucher, die ihren Strom von einem sogenannten Grundversorger beziehen. Das ist der Anbieter mit den meisten Kunden in der betreffenden Region und in der Regel zugleich der Netzbetreiber. «Aus einem Grundversorgungsvertrag kommt man jederzeit mit Kündigungsfrist von einem Monat heraus. Gekündigt werden muss zum Monatsende», sagte Jurist Schröder. Alle nötigen Schritte unternimmt dabei der neue Stromanbieter, nachdem ihm der Verbraucher dafür eine Vollmacht ausgestellt hat.

Dieser neue Anbieter sollte aber mit Sorgfalt ausgewählt werden. Nicht nur der Blick auf einen niedrigen Tarif ist dabei wichtig. Denn mit dem Anbieter wird ein «Sondervertrag» geschlossen, dessen Bedingungen sich vom Grundversorgungsvertrag unterscheiden können. So kann der Anbieter Laufzeiten von bis zu zwei Jahren festlegen. «Mehr als zwölf Monate sind aber nicht empfehlenswert», sagte Schröder.

Auch auf die oft längere Kündigungsfrist ist zu achten. Verzichtet werden sollte besser auf Vorkasse über einen längeren Zeitraum - auch wenn das einen weiteren Preisnachlass bringt: «Das ist mit einem gewissen Risiko verbunden im Fall einer Insolvenz des Anbieters.» Unter Umständen lohnt es sich laut Schröder sogar, beim bisherigen Anbieter zu bleiben: Fast jeder Grundversorger habe Sondertarife. «Und es gibt durchaus konkurrenzfähige Anbieter von Ökostrom.»

Wer den Grundversorger bereits verlassen hat und jetzt wegen einer Preiserhöhung seinen Sondervertrag kündigen möchte, muss sich dessen Bedingungen ansehen. Unter Umständen besteht nach Schröders Worten ein Sonderkündigungsrecht: «Wenn die Tarife um mehr als etwa fünf Prozent steigen, kann ich fristlos kündigen, das ist anerkannt von der Rechtsprechung.» Der Verbraucher sollte sich aber darauf einstellen, dass der Anbieter eine solche Kündigung nicht in jedem Fall widerstandslos akzeptiert.

Auch bei einer Steigerung des Gaspreises in der Höhe, wie sie E.ON jetzt angekündigt hat, wäre nach Schröders Worten also ein fristloser Wechsel möglich. Allerdings herrscht hier in den meisten Städten und Regionen kaum Wettbewerb. Wo sich ein Wechsel anbietet, spielt er sich genauso ab wie beim Strom: Der Verbraucher erteilt dem neuen Anbieter eine Vollmacht. Der neue Lieferant regelt dann - gegebenenfalls unter Einhaltung bestehender Fristen - den Übergang.


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