Steuererklärung erst bis 2. Juni
Berlin (dpa/tmn) - In diesem Jahr haben Steuerzahler etwas mehr Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen: Wer zu einer Veranlagung verpflichtet ist, muss in der Regel bis Ende Mai seine Papiere einreichen - in diesem Jahr läuft die Frist erst am 2. Juni ab.
Berlin (dpa/tmn) - In diesem Jahr haben Steuerzahler etwas mehr Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen: Wer zu einer Veranlagung verpflichtet ist, muss in der Regel bis Ende Mai seine Papiere einreichen - in diesem Jahr läuft die Frist erst am 2. Juni ab.
Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Denn der 31. Mai ist in diesem Jahr ein Samstag. Wer auch diesen Termin nicht halten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis Ende des Jahres.
Verpflichtet zu einer Abgabe sind all jene, deren Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuer 410 Euro übersteigen. Auch wer einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat oder mit dem Ehepartner gemeinsam veranlagt und dabei einer nach Klasse V oder VI besteuert wird, ist in der Pflicht. Dazu kommen alle Bezieher sogenannter Lohnersatzleistungen - dazu gehören den Angaben zufolge das Elterngeld, Krankengeld oder Leistungen aus der Altersteilzeit.
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