Silvesterfeuerwerk darf erst am 28. Dezember verkauft werden
Koblenz (dpa) - Silvesterfeuerwerk darf in diesem Jahr vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren ist jedoch verboten, betonte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz.
Koblenz (dpa) - Silvesterfeuerwerk darf in diesem Jahr vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren ist jedoch verboten, betonte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz.
Abgebrannt werden dürfen die Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 1. Januar, jedoch nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen. Vor allem Eltern sollten darauf achten, dass die Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche zugänglich seien. Alljährlich kommt es zu teils schweren Unfällen mit Silvesterböllern.
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