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Montag, 12. Februar 2007

Seitensprung führt nicht unbedingt zum Verlust von Unterhalt

Frankfurt/Main (dpa) - Der Seitensprung eines Ehepartners führt bei einer anschließenden Trennung nicht zwangsläufig zum Verlust der Unterhaltsansprüche. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor, über den der «OLG-Report» berichtet.


Frankfurt/Main (dpa) - Der Seitensprung eines Ehepartners führt bei einer anschließenden Trennung nicht zwangsläufig zum Verlust der Unterhaltsansprüche. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor, über den der «OLG-Report» berichtet.

Falls der untreue Ehepartner ein gemeinsames minderjähriges Kind zu betreuen habe, sei ihm eine volle Beschäftigung im Interesse des Kindes nicht zumutbar. Daher dürfe er Unterhaltsansprüche geltend machen, berichtet die Zeitschrift unter Berufung auf das Urteil (Aktenzeichen 2 WF 128/06).

Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss den Antrag eines Ehemannes auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Der Mann wollte sich gegen die Unterhaltsansprüche seine Frau zu Wehr setzen. Er machte geltend, seine Ehefrau habe ihn betrogen und damit jegliche Unterhaltsansprüche verwirkt. Das OLG sah für ihn gleichwohl keine Erfolgsaussichten.

Zur Begründung verwiesen die Richter auf das gemeinsame siebenjährige Kind. Es sei der Ehefrau nicht zumutbar, eine volle Stelle anzutreten. Dies würde zwangsläufig zu einer Vernachlässigung des Kindes führen. Letztlich würde damit das Wohl des gemeinsamen Kindes in Mitleidenschaft gezogen.

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