Suche:
Stichwörter: KündigungAbmahnung
Montag, 4. Februar 2008

Schwerer Pflichtverstoß erlaubt Kündigung ohne Abmahnung

Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Bedroht ein Arbeitnehmer einen Kollegen, ist das als Pflichtverstoß zu werten. Eine ordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ist dann gerechtfertigt.


So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 2 Ca 912/06), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt. In dem Fall hatte ein Mitarbeiter einem Betriebsratsmitglied mit körperlicher Gewalt gedroht.

Der Mann hatte im Pausenraum seines Betriebs Material einer Partei ausgelegt. Als es verschwunden war, sprach er ein Betriebsratsmitglied darauf an. Dieser erwiderte, er habe es in den Müll geworfen. Als der Mitarbeiter bald darauf eine schriftliche Verwarnung erhielt, glaubte er, der Kollege haben einen der Flyer an die Personalabteilung weitergegeben. Anschließend titulierte er das Betriebsratsmitglied vor Zeugen als «dreckigen Lügner» und drohte ihm. Der Arbeitgeber kündigte ihm zunächst fristlos und anschließend auch noch «ordentlich».

Das Landesarbeitsgericht war der Ansicht, dass der eine sofortige Kündigung rechtfertigende Grund mit der Androhung körperlicher Gewalt vorgelegen habe. Aber auch die 25-jährige Betriebszugehörigkeit und das relativ hohe Alter des Klägers müssten berücksichtigt werden. Daher sei es dem Arbeitgeber zuzumuten, den Arbeitnehmer für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen. Eine ordentliche Kündigung dagegen sei durch das Verhalten des Klägers sogar ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>