Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 4. Oktober 2007

Schutz vor Fiskus jetzt angehen: Die neue Abgeltungssteuer

München/Berlin (dpa/tmn) - Der Fiskus schlägt mal wieder zu: Diesmal geht es um gespartes Vermögen. Denn zum Jahresbeginn 2009 kommt die neue Abgeltungssteuer, die vor allem Nachteile für langfristige Anlagen bringt - zum Beispiel für die private Altersvorsorge.


Lässt sich jetzt ein Papier mit Verlust verkaufen, mindert das künftige Gewinne und damit die Steuerlast. (Bild: Jens Schierenbeck/dpa/tmn)

München/Berlin (dpa/tmn) - Der Fiskus schlägt mal wieder zu: Diesmal geht es um gespartes Vermögen. Denn zum Jahresbeginn 2009 kommt die neue Abgeltungssteuer, die vor allem Nachteile für langfristige Anlagen bringt - zum Beispiel für die private Altersvorsorge.

Handeln müssen Sparer aber jetzt schon - am besten, indem sie ihr Geld in den kommenden Monaten so anlegen, dass sie die Steuer nicht allzu hart trifft. Denn nur für Anteilsscheine, die bis Ende 2008 erworben werden, gilt noch die alte Regelung.

Die Abgeltungssteuer soll 25 Prozent betragen, dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Damit liegt die Gesamtbelastung laut der Steuerberatungskanzlei Peters, Schönberger und Partner in München je nach Bundesland bei etwa 28 Prozent. Wer einen persönlichen Einkommenssteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, der muss eingestrichene Gewinne auch künftig nur mit seinem individuellen Steuersatz versteuern.

Allerdings betrifft dies nur Geringverdiener: Nach Angaben von Roland Franke vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin entspricht ein Steuersatz von 25 Prozent einem Jahresgehalt von etwa 15 000 Euro. Nur wer weniger verdient, kann also mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Anleger sollten schon jetzt aktiv werden, um die Steuerlast nach 2009 zu senken. Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf, rät, die derzeitige Schwächephase an der Börse zum Steuernsparen zu nutzen. «Man sollte sich sein Depot angucken und möglicherweise das eine oder andere Papier verkaufen und so Verluste realisieren.» Diese Verluste können dann noch bis 2013 gegen künftige Aktiengewinne gegengerechnet werden. Sinnvoll ist außerdem, das angesparte Geld bis Ende 2008 in Papiere zu investieren, die möglichst lange gehalten werden können.

Der Vorteil: Für Anteilsscheine, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, gilt noch die alte Regelung. Sie können also nach einem Jahr ohne Steuerlast verkauft werden. Eine Ausnahme gibt es für Zertifikate. Hier gilt die Spekulationsfrist nur, wenn das Papier vor dem 14. März 2007 gekauft wurde.

Viele Finanzexperten raten vor allem zu Dachfonds, bei denen in mehrere Zielfonds investiert wird. Tauscht der Fondsmanager die Zielfonds untereinander aus, wird für den Anleger auch künftig keine Steuer fällig. Allerdings haben solche gemanagten Fonds einen Nacheil gegenüber reinen Indexfonds, die in die Werte eines Börsenbarometers wie etwa des Deutschen Aktien-Index (DAX) investieren.

«Dachfonds sind Kostenproduzenten», sagt Jürgen Kurz. Und auch aus einem anderen Grund müssen gemanagte Fonds nicht unbedingt besser sein als Indexfonds: «Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele gemanagte Fonds die entsprechenden Indexfonds in der Performance nicht geschlagen haben», sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen.

Durch die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne sind künftig Lebens- und Rentenversicherungen gegenüber Aktienfonds im Vorteil. Das verdeutlichen Berechnungen der Verbraucherzentrale Bremen: Wer 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfonds einzahlt und mit diesem eine durchschnittliche Rendite von sieben Prozent pro Jahr erzielt, der würde nach bisherigem Steuerrecht bei einem Steuersatz von 30 Prozent am Ende über ein Vermögen von 102 700 Euro verfügen. Mit der künftigen Abgeltungssteuer wird ihm nach einem Verkauf des Aktienfonds nur ein Vermögen von 81 800 Euro bleiben.

Werden die 100 Euro nicht direkt in einen Fonds eingezahlt, sondern in eine fondsgebundene Versicherung, so erhält der Sparer den Berechnungen zufolge bei gleicher Rendite und gleichem Anlagezeitraum nach Steuern 91 200 Euro ausgezahlt.

Dennoch rät Finanzexperte Arno Gottschalk, nicht allein aus steuerlichen Gründen zu einer solchen Fondspolice zu greifen: Die Versicherungsprodukte seien oft unflexibel, da die Kosten meist schon zu Anfang der Laufzeit fällig werden und sich daher eine Kündigung nicht lohnt. Außerdem sei die Rendite vor Steuern durch hohe Kosten meist schlechter als die von einer reinen Fonds-Anlage. «Anleger sollten sich die angebotenen Produkte daher genau anschauen.»

Auch Frank Bock vom Bundesverband Investment und Asset-Management (BVI) in Frankfurt/Main rät dazu, nicht steuerliche Aspekte bei der Auswahl von Anlageprodukten in den Vordergrund zu stellen: «Das Produkt muss zum Anleger passen.» Ein ertragsstarkes Produkt könne unter Umständen besser sein als ein ertragsschwaches, das steuerlich bevorzugt wird.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>