Rückstufung in Auto-Versicherung: Schaden selbst zahlen
Berlin (dpa/tmn) - Um den Rabattverlust durch Unfallschäden bei der Kfz-Versicherung gering zu halten, kann es sinnvoll sein, einen der Schäden bis zum Jahresende noch selbst zu begleichen. Das rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Berlin (dpa/tmn) - Um den Rabattverlust durch Unfallschäden bei der Kfz-Versicherung gering zu halten, kann es sinnvoll sein, einen der Schäden bis zum Jahresende noch selbst zu begleichen. Das rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Wer 2007 zwei oder mehr Schäden verursacht hat, sollte sich vom Versicherer ausrechnen lassen, welche Variante für ihn am günstigsten ist - alle Schäden zu melden, nur den teuersten zu melden und den kleineren selbst zu zahlen oder alle Schäden selbst zu zahlen. Grundsätzlich müssen alle Schäden bis Ende des Jahres gemeldet werden - Dezemberschäden dürfen bis Ende Januar angezeigt werden.
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