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Donnerstag, 22. Mai 2008

Riester-Vertrag: Kosten können Zulagen auffressen

Hamburg (dpa/tmn) - Wer den falschen Riester-Vertrag abschließt, hat von der staatlichen Förderung möglicherweise gar nichts. Denn es kann sein, dass die Verwaltungskosten des Versicherers die Zuschüsse auffressen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

Hamburg (dpa/tmn) - Wer den falschen Riester-Vertrag abschließt, hat von der staatlichen Förderung möglicherweise gar nichts. Denn es kann sein, dass die Verwaltungskosten des Versicherers die Zuschüsse auffressen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

Es sei sogar möglich, dass die Kosten das Angesparte anknabbern. Die Verbraucherschützer berichten von einem Fall, bei dem ein Mann einen geförderten Sparvertrag bei einer Lebensversicherung abschloss. Für 2005 wurden ihm 111,17 Euro für Verwaltungskosten abgezogen - die Zulage vom Staat betrug dagegen nur 76 Euro. Und im Jahr darauf belief sich der Kostenabzug auf 164,68 Euro, bei einer Zulage von 114 Euro. Die Verbraucherschützer raten daher, bei der Auswahl des Riester-Vertrags unbedingt auf niedrige Verwaltungskosten zu achten. Bank- oder Fondssparpläne böten diese Möglichkeit eher als Rentenversicherungen.


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