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Donnerstag, 28. Dezember 2006

Riester-Förderung auch für Geringverdiener

Berlin (dpa/gms) - Eine Altersvorsorge mit der staatlich geförderten Riester-Rente kommt auch für Personen mit geringem Einkommen in Frage. Das erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.


Berlin (dpa/gms) - Eine Altersvorsorge mit der staatlich geförderten Riester-Rente kommt auch für Personen mit geringem Einkommen in Frage. Das erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Denn schon bei Einzahlung des jährlichen Mindestbeitrags von 60 Euro erhalten Sparer die Zulagen vom Staat. Beim Abschluss von Riester-Produkten bekommt jeder förderberechtigte Erwachsene eine so genannte Grundzulage. Darüber hinaus erhält er für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage, zählen die Experten auf. Die maximale Förderung erhält den aktuellen Zahlen nach, wer 2006 und 2007 inklusive der Zulagen drei Prozent (oder maximal 1575 Euro) seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in die private Altersvorsorge einzahlt. Von 2008 an sind für die volle Förderung dann vier Prozent (oder maximal 2100 Euro) einzuzahlen.

Voraussetzung für die staatliche Zulage ist der Abschluss eines Riester-Sparvertrags. Den Antrag auf Zulagenförderung müssen Sparer den Angaben nach innerhalb von zwei Jahren stellen. Die Förderung für 2006 kann also noch bis zum 31. Dezember 2008 beantragt werden.

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