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Mittwoch, 26. September 2007

Rente mit 67: Neuregelung gilt für Riesterverträge erst 2012

Berlin (dpa/tmn) - Riestersparer müssen für bereits abgeschlossene Vorsorgeverträge keine nachträgliche Anpassung der Altersgrenze fürchten, wenn die «Rente mit 67» eingeführt wird.

Berlin (dpa/tmn) - Riestersparer müssen für bereits abgeschlossene Vorsorgeverträge keine nachträgliche Anpassung der Altersgrenze fürchten, wenn die «Rente mit 67» eingeführt wird.

Darauf weist die Initiative «Altersvorsorge macht Schule» in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Für alle bis zur geplanten Anhebung des Rentenalters im Jahr 2012 abgeschlossenen Verträge bestehe Bestandsschutz.

Diese könnten sich Sparer daher auch weiterhin mit dem 65. Geburtstag oder sogar vorher auszahlen lassen, so die Initiative. Grundsätzlich gelte dabei aber: Steuerliche Förderung bekommen nur Verträge, die nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Neue Konditionen gelten den Angaben zufolge erst für Verträge, die nach 2012 abgeschlossen werden. Hier liege die Altersgrenze künftig bei 62 Jahren. Wer sich seinen Vertrag dann vorher auszahlen lässt, verliere seinen Anspruch auf Förderung.


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