Suche:
Montag, 24. September 2007

Renovierungsfristen in Mietverträgen teils unzulässig

Berlin/Karlsruhe (dpa/tmn) - Vermieter schreiben im Mietvertrag häufig Schönheitsreparaturen beim Auszug vor, teilweise sind diese Klauseln aber unwirksam. Das teilt der Deutsche Mieterbundes (DMB) in Berlin mit.


Berlin/Karlsruhe (dpa/tmn) - Vermieter schreiben im Mietvertrag häufig Schönheitsreparaturen beim Auszug vor, teilweise sind diese Klauseln aber unwirksam. Das teilt der Deutsche Mieterbundes (DMB) in Berlin mit.

So sei es unzulässig, wenn im Mietvertrag etwa das Streichen der Wände beim Ausziehen unabhängig von der Wohndauer gefordert wird. Auch dürften Vermieter keine starren Renovierungsfristen vorgeben oder für Schönheitsreparaturen eine anteilige Kostenübernahme vom Mieter nach festen Berechnungsgrundlagen fordern, heißt es unter Berufung auf mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Laut Gesetz sei eine Renovierung der Wohnung grundsätzlich Aufgabe des Vermieters, so der DMB. Mieter müssten ihre Wohnung lediglich in einem «zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand» erhalten. Allerdings dürfe der Vermieter im Mietvertrag anfallende Schönheitsreparaturen wie das Streichen und Tapezieren der Wohnung auf den Mieter abwälzen. Als Faustregel gelte dabei aber: Der Mieter darf nicht zu häufigeren oder umfangreicheren Renovierungsarbeiten gezwungen werden, als der Vermieter sie normalerweise selbst vornehmen würde.


Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Verbraucher- Informationsgesetz kommt am 1. Mai

Berlin (dpa/tmn) - Hält der Supermarkt um die Ecke alle Hygienevorschriften ein? Gab es bei Kontrollen im Lieblingsresta

 [mehr...]

Warnung vor falschem Gewinnversprechen per Post

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor einem neuen Gewinnversprechen per Post. In dem

 [mehr...]

Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit

Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit

 [mehr...]

Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar

Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.

 [mehr...]

Neukauf von Waren: Damit im Schadensfall die Versicherung zahlt, müssen die Hinweise des Herstellers eingehalten werden. [mehr...]

Wann habe ich das Recht eine Reise zu stornieren? Gilt ein Nasenbeinbruch als schwere Erkrankung? [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>