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Donnerstag, 22. März 2007

Rennrad-Fahrer ohne Helm: Weniger Schadenersatz

Bad Windsheim (dpa/gms) - Hobby-Rennradfahrer sollten auf der Straße immer einen Helm tragen. Werden sie bei einem Unfall verletzt, kann sie sonst eine Mitschuld treffen, erläutert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Düsseldorf.


Bad Windsheim (dpa/gms) - Hobby-Rennradfahrer sollten auf der Straße immer einen Helm tragen. Werden sie bei einem Unfall verletzt, kann sie sonst eine Mitschuld treffen, erläutert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Düsseldorf.

Der Club beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: I-1 U 182/06). In dem Fall war ein Hobbyradler mit seinem Rennrad gestürzt, weil er nach einer Rechtskurve plötzlich einen Traktor mit Heulader vor sich sah. Der Radfahrer erlitt dabei schwere Kopfverletzungen.

Das Gericht wies seine Klage auf Schadenersatz mit der Begründung ab, er sei viel zu schnell in die unübersichtliche Kurve gefahren. Außerdem stellten die Richter ein Mitverschulden fest, weil der Radfahrer keinen Schutzhelm trug. Zwar sei einem herkömmlichen Freizeitfahrer ohne sportliche Ambitionen nicht ohne weiteres ein Kopfschutz abzuverlangen, so das Gericht. Doch sei die Lage bei besonders gefährdeten Radfahrergruppen wie Rennradfahrern anders zu beurteilen.


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