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Mittwoch, 6. Dezember 2006

Rechtliche Fallstricke im Netz - Webnutzer müssen Regeln beachten

Hannover (dpa/gms) - Wer im Internet etwas veröffentlicht - ob Text, Bild, Audio oder Video - sollte dabei bestimmte Regeln beachten. Dass zum Beispiel Beleidigungen auch in Online-Foren verboten sind, ist hinreichend bekannt.


Hannover (dpa/gms) - Wer im Internet etwas veröffentlicht - ob Text, Bild, Audio oder Video - sollte dabei bestimmte Regeln beachten. Dass zum Beispiel Beleidigungen auch in Online-Foren verboten sind, ist hinreichend bekannt.

Doch viele andere Rechtsverletzungen sind für Laien nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Wenn im Internet diskutiert wird - beispielsweise in einem Forum - gelten die gleichen Regeln und Gesetze wie in der Kneipe an der Ecke. Der Unterschied ist, dass die Worte nicht verhallen, sondern in den meisten Fällen für lange Zeit archiviert werden und auch später noch gelesen werden können. «Als User sollte ich mit dem, was ich in einem Forum von mir gebe, entsprechend vorsichtig sein», sagt Joerg Heidrich, Rechtsanwalt für Internet- und Medienrecht in Hannover.

Dabei sollten Benutzer nicht nur vermeiden, andere Forenteilnehmer zu beleidigen. Auch das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten kann Ärger nach sich ziehen. «Außerdem darf in einem Forum beispielsweise kein Boykottaufruf gestartet werden», sagt Heidrich.

Meist muss nicht der Benutzer für seinen rechtswidrigen Foreneintrag haften, sondern der Betreiber des Forums. So entschied das Hamburger Landgericht im Jahr 2005, dass die Betreiber des Forums von «heise.de» für die Beiträge ihrer Nutzer verantwortlich seien. Auch andere Web-Kommunikationsformen wie Weblogs, Gästebücher oder Chats seien von dieser Rechtsprechung betroffen, so Heidrich. Dabei fordere das Teledienstgesetz nur, dass Forenbetreiber rechtswidrige Inhalte entfernen, sobald sie sie entdecken - nicht aber, dass sie gezielt danach suchen.

Aus Sicht des Rostocker Rechtsanwalts Johannes Richard ist ein Rechtsstreit wegen eines Forenbeitrags jedoch weniger wahrscheinlich als wegen eines Angebots in einem Internetauktionshaus wie eBay. «Viele Leute verkaufen privat bei eBay und wissen nicht, dass sie ab einer bestimmten Menge verkaufter Artikel als gewerbliche Händler gelten. Da wird häufig abgemahnt.»

Auch Urheberrechtsverletzungen werden häufig abgemahnt. Da geht es etwa um ein Foto, das jemand im Internet gefunden hat und auf der eigenen Homepage verwendet. Auch vermeintliche Kleinigkeiten wie ein Ausschnitt aus einem Stadtplan können problematisch werden, wenn man sie veröffentlicht, ohne den Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen.

Wer eine eigene Internetseite gestaltet und dabei rechtliche Fehler vermeiden will, kann sich auf der Homepage der Hamburger Kanzlei Dr. Bahr (www.dr-bahr.com) einige Tipps holen. In seinen «7 rechtlichen Todsünden bei der Entwicklung und Gestaltung von Webseiten» erklärt Rechtsanwalt Martin Bahr, worauf es bei der Wahl eines Domainnamens ankommt und wie mit urheberrechtlich geschütztem Material umzugehen ist. Bahr weist auch auf die Gefahr hin, wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums abgemahnt zu werden.

Um Abmahnungen vorzubeugen, setzen viele Webseitenbetreiber einen «Disclaimer» auf die Seite - einen Text, in dem sie sich von Inhalten der von ihnen gelinkten Seiten distanzieren. «Solche Disclaimer sind ebenso absurd wie wirkungslos», sagt Rechtsanwalt Till Kreutzer aus Hamburg. «Entscheidend für die Haftung für fremde Inhalte ist nicht, ob man schreibt, dass man sich hiervon distanziert. Entscheidend ist vielmehr, dass man dies auch ernsthaft tut.»

 

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