Private Rentenversicherung: Kapitalwahlrecht nutzen
Berlin (dpa/tmn) - Nicht jede Rentenversicherung ist gleich gut: Vor dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung sollten Verbraucher darauf achten, dass ein Kapitalwahlrecht vereinbart wird.
Berlin (dpa/tmn) - Nicht jede Rentenversicherung ist gleich gut: Vor dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung sollten Verbraucher darauf achten, dass ein Kapitalwahlrecht vereinbart wird.
Darauf weist die Initiative «Altersvorsorge macht Schule» in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Denn bei der Auszahlung der Rente gibt es Unterschiede: Beim Kapitalwahlrecht kann der Sparer kurz vor Rentenbeginn wählen, ob er das gesparte Kapital komplett oder als lebenslange Rente ausgezahlt bekommt. Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht erlauben nur eine lebenslange Rentenzahlung.
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