Post: Streik ist «höhere Gewalt»
Offenbach/Bonn (dpa/tmn) - Wenn der Postmann nicht zweimal klingelt: Verbraucher haben schlechte Karten, wenn aufgrund des angekündigten Post-Streiks wichtige Sendungen später ausgeliefert werden.
«Kunden haben da leider keine Ansprüche - das hat die Post in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen so geregelt», sagte Elmar Müller vom Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT) in Offenbach. Streiks seien als «höhere Gewalt» einzuschätzen - daher hätten Kunden keine Ansprüche, bestätigte Post-Sprecher Uwe Bensien. «Es ist ja nicht so, dass die Zustellung nicht erfolgt - die Post kommt halt einen Tag später.»
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kündigte für Dienstag (1. April) erste Warnstreiks an. Auch die Brief- und Paketzustellung sei betroffen. Damit soll in den laufenden Tarifverhandlungen Druck auf die Deutsche Post gemacht werden. Und erstmals in der Geschichte gäbe es damit einen Streik bei der Post. In besonders dringenden Fällen rät Bensien dazu, auf eine Kuriersendung auszuweichen: «Das ist allerdings etwas teurer.»
Dort, wo gestreikt wird, werde es punktuell möglicherweise zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen. Pro Streiktag sei von einem Tag Verspätung auszugehen. Eigenen Angaben nach beschäftigt die Post noch 50 000 Beamte - diese dürfen nicht streiken. Daher werde der Betrieb nicht ganz eingestellt. Regionale Schwerpunkte sind der Post laut Bensien von ver.di allerdings nicht mitgeteilt worden.
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