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Dienstag, 27. März 2007

Pendlerpauschale: Weiteres Gericht lehnt Kürzung ab

Saarbrücken (dpa) - Wie das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes.

Saarbrücken (dpa) - Wie das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes.

Zudem sieht das Gericht einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Denn in Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig seien, hänge die Wahl des Wohnsitzes nicht allein von privaten Erwägungen ab.

Im konkreten Fall hatte sich an das Finanzgericht des Saarlandes ein Ehepaar gewandt, das zwischen der gemeinsamen Wohnung und der jeweiligen Arbeitsstätte 60 und 75 Kilometer weit pendelt. Die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wollten beide Ehepartner für das Jahr 2007 in voller Höhe als Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das Finanzamt gewährte den Freibetrag aber nach der Neuregelung lediglich ab dem 21. Entfernungskilometer.

Die Kilometerpauschale von 30 Cent kann seit Jahresbeginn nur noch vom 21. Entfernungskilometer an von der Steuer abgesetzt werden. Mit dieser Kürzung erhofft sich der Bund etwa fünf Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen. Anfang März hatte das Niedersächsische Finanzgericht dies bereits als verfassungswidrig bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss nun über die Rechtmäßigkeit dieser neuen Regelung entscheiden.


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