Original-Vertrag weg: Versicherer hat Beweispflicht
Karlsruhe/München (dpa/tmn) - Kann ein Versicherungsnehmer bestimmte Behauptungen vor Gericht nicht nachweisen, weil der Versicherungsantrag nur auf Mikrofilm und nicht im Original vorliegt, geht das zulasten der Versicherung.
Karlsruhe/München (dpa/tmn) - Kann ein Versicherungsnehmer bestimmte Behauptungen vor Gericht nicht nachweisen, weil der Versicherungsantrag nur auf Mikrofilm und nicht im Original vorliegt, geht das zulasten der Versicherung.
Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, wie die Zeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» berichtet. Demnach ist der Versicherte so zu stellen, als sei ihm der Nachweis seiner Behauptung gelungen (Az.: IV ZR 9/06).
In dem Fall war es um eine Berufsunfähigkeitsrente gegangen. Zwischen Kunde und Versicherung kam es wegen der Altersangabe im Vertrag zum Streit. Der Mann behauptete, die Versicherung habe seine Angaben nachträglich abgeändert. Der Vertrag lag jedoch nur noch auf Mikrofilm vor. Der BGH entschied, der Verlust des Beweismittels gehe zulasten der Versicherung. Sie habe die Mikroverfilmung zu verantworten. Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall an das Oberlandesgericht Nürnberg zurück. Dieses hatte zuvor gegenteilig entschieden. Die Richter hatten erklärt, dass sich die Altersangabe wegen des fehlenden Originals nicht nachprüfen lasse.
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